Der Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil des Inst. Schutzkonzeptes Prävention und soll dem Ziel dienen, die uns anvertrauen Schutzbefohlenen zu schützen; daher enthält er für alle Betreuer*innen verbindliche Verhaltensregeln.
Da in einem solchen Kodex nicht jeder erdenkbare Einzelfall geregelt werden kann, geht es darum, diese Regeln situationsabhängig und verantwortungsvoll anzuwenden.
Unser Verhaltenskodex ist Aufforderung zur ständigen Selbstprüfung; er legt Regeln fest, gibt auch aber auch Sicherheit. Er wird in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 5 Jahre) durch die Präventionsbeauftragte überprüft.
Der jeweils gültige Verhaltenskodex wird von allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, alle 5 Jahre neu unterzeichnet.