GdG St. Peter Mönchengladbach-West

Wenn ein Angehöriger verstorben ist...

Ist ein Angehöriger gestorben und Sie wünschen den Besuch eines Geistlichen, dann rufen Sie das Zentrale GdG-Büro an, Telefon 02161-9819211.

Darüber hinaus sollten Sie den zuständigen Hausarzt verständigen, der den Tod feststellen und dokumentieren muss. Danach wenden Sie sich bitte an ein Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl, das mit Ihnen die nötigen nächsten Schritte absprechen und Ihnen bei der Abwicklung der Bestattung hilft.
Das Beerdigungsinstitut vermittelt auch den Termin für die Bestattung auf einem der Friedhöfe oder in einer der Grabeskirchen der Stadt. Ebenso wendet sich das Beerdigungsinstitut auch an uns, um den Termin des Gottesdienstes und/oder die Bestattungsbegleitung zu vereinbaren.

Für Absprachen im Hinblick auf die kirchliche Bestattung steht Frau Helga Panglisch im Zentralen GdG-Büro zur Verfügung. 

 

Wir bieten Ihnen folgende Begleitungsformen im Trauerfall an:

Die Geistlichen oder die von der Gemeinde und dem Bischof Beauftragten für den Begräbnisdienst bieten ein Gespräch mit den Angehörigen an.

Wir feiern mit Ihnen einen Wortgottesdienst in der Halle des städtischen Friedhofes vor der Bestattung und übernehmen die Begleitung der Bestattung durch einen Priester oder durch einen Beauftragten für den Begräbnisdienst aus der Gemeinde.

oder

Exequien (Eucharistiefeier im Gedenken an den Verstorbenen) und anschließende Beisetzung auf dem Friedhof sind ebenfalls möglich. Diese können dienstags, donnerstags oder freitags um 10.00 Uhr stattfinden. Die Pfarrkirche kann dabei ausgewählt werden.

Andere Formen der Totenliturgie (Trauerfeiern) können individuell abgesprochen wrden.

 

 

Kleine Andacht als Abschiedsbegleiter:

Sollten Sie nicht an der Beisetzung eines nahestehenden Menschen teilnehmen können, möchten wir Ihnen diese kleine Andacht als Hilfe zur Verfügung stellen, um Abschied nehmen zu können...

 

07 12 21 Winterlandschaften_30 (c) H. Panglisch