Der Pfarreirat ist die gewählte Vertretung der Gemeinde. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
Das verwirklicht sich in vier Grundaufgaben, die als "Erkennungszeichen" einer christlichen Gemeinde gelten können: Verkündigung - Gottesdienst - Dienst am Menschen - Gemeindeaufbau.
Kirche und Gemeinde können nicht ohne das gesellschaftliche Umfeld betrachtet werden. Umgekehrt gibt es in Gesellschaft und Politik auch andere Wertpositionen, als sie von der Kirche vertreten werden.
Die Aufgaben des Pfarreirats bestehen vor allem darin:
- Mitwirkung bei der Erstellung der Pastoralkonzepte der Gemeinschaft der Gemeinden,
- Förderung gemeindebildender Prozesse,
- Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die Gemeinschaft der Gemeinden getroffenen Vereinbarungen,
- Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leitern/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen,
- Vorschläge und Beratung zu wesentlichen Aufgaben und Zielen der Pastoral innerhalb der Pfarrgemeinde und der GdG in Absprache und Austausch mit dem Leiter der GdG
- Förderung ökumenischer Projekte,
- Kooperation mit den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas und anderen sozialen, kulturellen und politischen Einrichtungen, Verbänden und Initiativen; Dialog und Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen oder Gruppen,
- die Gewinnung und Förderung ehrenamtlichen Engagements,
- die Vertretung im Kirchenvorstand in Anwendung von § 13 Ziffer 2 der Satzung des GdG-Rats.
Es wäre schön, wenn wir bei der Bewältigung der vorgestellten Aufgaben auf Ihre Unterstützung zählen könnten.