Wiedereintritt

Was ist zu tun, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten?

Die Wiederaufnahme in die Kirche ist jederzeit möglich. Bitte vereinbaren Sie in Ihrem jeweiligen Pfarrbüro  ein Gespräch. Dort heißen wir Sie herzlich willkommen und vereinbaren ein Gespräch mit einem Priester.

Es ist für den Wiedereintritt erforderlich, die Austrittserklärung des zuständigen Amtsgerichtes des jetzigen oder früheren Wohnsitzes, wo die Austritterklärung abgegeben wurde, mitzubringen. Ebenso sollten Sie eine aktuelle Taufbescheinigung vorgelegen. Diese erhalten Sie in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Wo das gewesen ist, können Sie dem Taufeintrag des Familienstammbuchs entnehmen.

 

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