Die Leitung der Bruderschaft obliegt dem Vorstand.
Dieser wird von der jährlich stattfindenden Generalversammlung gewählt und setzt sich zusammen aus
- ersten und zweiten Vorsitzenden
- ersten und zweiten KassiererIn
- ersten und zweiten SchriftführerIn
- sowie den BrudermeisterInnen
Die Wahl erfolgt für jeweils drei Jahre.
Der Vorstand kann weitere MitarbeiterInnen in den Vorstand berufen.